OFFIZIELLE BESTIMMUNGEN

DER MAGYAR VIZSLA FIELD TRIAL MEISTERSCHAFT

 

Art. 1: Grundordnung

  • Die internationale Meisterschaft mit dem Namen „Magyar Viszla European Field Trial Championship“ wird von den Zuchtverbänden der Rasse Magyar Viszla, sowohl für Kurzhaar als auch Drahthaar, ins Leben gerufen, welche alle durch den überregionalen Dachverband ihres Landes anerkannt und ordentliche Mitglieder des FCI sind. Diese Meisterschaft, eigens für kurzhaarige und drahthaarige Magyar Viszla, umfasst zwei internationale Herbst-Field Trials, einen Wasserapport und eine Zuchtschau.

Die Meisterschaft wird von repräsentativen Nationalmannschaften der Vollmitgliedsländer oder Vertragspartner der FCI, aber auch von Nichtmitglied-Organisationen, die mit der FCI durch einen Kooperationsvertrag verbunden sind, durchgeführt.

  • Diese Bestimmungen wurden in enger Abstimmung mit den teilnehmenden Klubs, welche im Anschluss genannt werden, erstellt:
  • „Verein Ungarischer Vorstehhunde e.V.“, anerkannt durch den „Verband für das Deutsche Hundewesen“
  • „Klub zur Züchtung Ungarischer Vorstehhunde“ und „Österreichischer Klub für drahthaarige Ungarische Vorstehhunde“, anerkannt durch den „Österreichischen Kynologenverband“
  • „Belgian Magyar Vizsla Club“, anerkannt durch den „Union Royale Cynologique Saint Hubert“
  • „Dansk Vizsla Klub“, anerkannt durch den „Dansk Kennel Club“
  • „Suomen Unkarinvizslat ry.“, anerkannt durch den „Suomen Kennelliitto“
  • „Vizsla Club de France“, anerkannt durch die „Société Centrale Canine pour l’Amélioration des Races de Chiens en France“
  • „Magyar Vizsla Klub Egyesület” und „Magyarországi Drótszörü Magyarvizsla Tenyésztök Egyesülete“, anerkannt durch den „Magyar Ebtenyésztök Országos Egyesületeinek Szövetsége“
  • „Associazione Magyar Vizsla Club Italiano”, anerkannt durch die „Ente Nazionale delle Cinofilia Italiana“
  • „De Nederlandse Vereniging von Hongaarse Staande Honden Vizsla“, anerkannt durch den „Raad von Beheer op Kynologisch Gebied in Nederland“
  • „Klub Chobatel`ov Mad‘arskyv Stavacov Slovaquie”, anerkannt durch die „Slovenska Kynologicka Jednota“ und
    „Klub chovatelu hrubosrstych a mad’arshych oharu“, anerkannt durch die „Ceskomoravská Unie“
  • „Nationalni Klub prordi Magyar Vizsla“, anerkannt durch die „Russion Kynological Fédération“
  • „Drustvo Ljubiteljev Pticarjev“, anerkannt durch die „Cynological association of Slovenia“
  • Die Meisterschaft wird jedes Jahr ausgetragen und wird, außer im Fall von höherer Gewalt, reihum durch einen der teilnehmenden Klubs organisiert.

Art. 2: Zielsetzung

Die Zielsetzung dieser Meisterschaft ist die Auswahl von körperlich gesunden Hunden, die von der Erscheinung den Zuchtstandards entsprechen und deren Jagdstil effektiv und rassetypisch einem international hochanspruchsvollen Wettbewerb entspricht. Dies wiederum ermöglicht es einer ausgewählten Anzahl an erstklassigen Jagdblutlinien die Qualität der Feldarbeit des Magyar Vizsla nachhaltig zu verbessern und bietet Hundeliebhabern die Möglichkeit sich in einem hochklassigen Wettbewerb zu messen; mit der Absicht das Interesse den Gebrauch des Magyar Vizsla als Jagdhund zu steigern, während zugleich der Sport beworben wird.

Art. 3: Organisation

  • Das Organisationskomitee ist für die Leitung der Meisterschaft verantwortlich und übernimmt alle möglichen Aufgaben, die erforderlich sind, um die ordnungsgemäße Ausführung der Meisterschaft zu gewährleisten.
  • Das Organisationskomitee setzt sich aus den offiziellen Repräsentanten, die von den teilnehmenden Klubs berufen wurden, zusammen. Das Organisationskomitee setzt das Budget, das für die Austragung des Wettbewerbs benötigt wird, fest.
  • Das Organisationskomitee kommt mindestens einmal im Jahr auf Einladung des Präsidenten, vorzugsweise am Vorabend der Meisterschaft, zusammen. Die Einladungen werden an die Repräsentanten der teilnehmenden Klubs überstellt (weitergeleitet). Jeder offizielle Repräsentant hat in diesem Zusammenhang eine Stimme. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefällt. Die Reise- und Unterbringungskosten der offiziellen Repräsentanten gehen zu Lasten der Klubs, die sie repräsentieren.
  • Das Organisationskomitee benennt, nach Möglichkeit mindestens zwei Jahre im Voraus, den Klub, der mit der Organisation der Meisterschaft betraut wird. Das Organisationskomitee kann die Organisation nur übergeben, nachdem überprüft und durch diese Überprüfung deutlich wurde, dass der organisierende Klub ausreichend Fähigkeiten und Erfahrungen in der Organisation von internationalen Veranstaltungen sowie ausreichend Feldflächen mit Wildbesatz für die Field Trials hat. Zudem ist das Organisationskomitee ermächtigt, den Schriftführer der Veranstaltung für den organisierenden Klub aus der im Voraus genehmigten Liste von Mitgliedern zu bestimmen, welche im Vorfeld vom Organisationskomitee ausgewiesen (benannt) wurde.
  • Der organisierende Klub legt jährlich das Startgeld für die Teilnehmer fest, welches an den organisierenden Klub entrichtet werden muss, um die Ausgaben der Organisation der Meisterschaft abzudecken.
  • Die Richter für jede der drei Meisterschaftsdisziplinen werden durch den organisierenden Klub ernannt.
  • Der organisierende Klub ist alle organisatorischen Belange im Rahmen der Meisterschaft verantwortlich, insbesondere für:
    1. die Kommunikation mit den teilnehmenden Klubs; darunter fällt z.B. die Mitteilung über den Termin und den Austragungsort, die Einladung zur Meisterschaft oder andere Formalitäten, die die Meisterschaft betreffen

→ diese müssen mindestens sechs Monate vor der Veranstaltung durch das Sekreta-
riat des Organisationskomitees bekanntgegeben werden

  1. die rechtzeitige Bewerbung für das CACT und das CACIT für beide Wettbewerbstage bei der FCI durch die einschlägigen Hunde-Verbände (Kennel Club)
  2. die Unterkunft der Richter und der Offiziellen
  • Der organisierende Klub veröffentlicht das offizielle Programm der Meisterschaft.
  • Das offizielle Programm der Meisterschaft muss Folgendes ausweisen:
    1. den Namen, Zwinger, das Geschlecht, das Geburtsdatum, die Zuchtbuchnummer, das Tattoo oder die Chipnummer, den Namen der Elterntiere aller teilnehmenden und Reservehunde
    2. der Name und die Adresse des Besitzers sowie die Namen der Züchter und Hundeführer aller Teilnehmer- und Reservehunde
    3. die Namen der Richter
    4. die Namen der Teamleiter/Mannschaftskapitäne

Art. 4: Veranstaltungsstruktur

  • Die Meisterschaft umfasst zwei internationale Herbst-Field Trials, einen Wasserapport und eine Zuchtschau.
  • Die Meisterschaft wird an drei Tagen in den Monaten September, Oktober oder November durchgeführt; Field Trials finden dabei am ersten und dritten Tag statt, der Test im Wasserapport sowie die Zuchtschau am zweiten Tag.
  • Das bewilligte CACT und CACIT stehen dem austragenden Klub zur Leistungsauszeichnung der beiden Field Trials durch den nationalen Hundedachverband zur Verfügung.
  • Die Field Trials werden einzeln durchgeführt. Entscheidungsläufe werden zu zweit ausgetragen.
  • Alle Arbeitsprüfungen im Feld werden im Rahmen der internationalen Field Trial Regeln und der offiziellen Regularien und Verordnungen für internationale Field Trials und internationale Jagdprüfungen für kontinentale Vorstehhunde des FCI durchgeführt, insbesondere der Rahmenbedingungen für Herbst-Field Trials mit Ausnahme der im vorliegenden Reglement beschriebenen Klauseln.
  • Da das Herbst-Field Trial innerhalb der Jagdsaison abgehalten wird, muss in jedem Fall (Feld- und Wasserprüfung) eine Waffe zum Einsatz kommen. Sollte das Wild nicht geschossen werden oder durch das örtliche Gesetz oder Vorschriften geschossen werden dürfen, muss es für jeden Hund am Ende des Durchgangs die Möglichkeit zum kalten Apport geben.
  • Im Gegensatz zu den oben genannten Regularien, dürfen läufige Hündinnen in allen Disziplinen der Meisterschaft teilnehmen; sie dürfen jedoch in keinem Entscheidungslauf gegen einen oder mehrere Rüden laufen.
  • Die Prüfung im Wasserapport wird mit einer toten Ente in tiefem Wasser durchgeführt. Dabei wird Absatz 2 von Artikel 13 angewandt.
  • Für die morphologische Untersuchung wird die neueste Fassung der Bedingungen des Zuchtstandards aus Kapitel 6 der FCI Hundeausstellungs-Regularien für kurzhaarige und drahthaarige Magyar Vizsla angewandt.

Art. 5: Wild

  • Field Trials werden üblicherweise an Federwild durchgeführt, das nach dem Vorstehen geschossen wird. Es können jedoch auch an anderen Wildarten Punkte errungen werden, wenn die Situation fehlerfrei gelöst wird. Insbesondere das Nachpreschen ist hierbei untersagt. Eine Platzierung kann nur vergeben werden, wenn mindestens ein Punkt an vorgestandenem, erlegtem Federwild errungen wurde. Der Abschuss von Wild kann unter der Voraussetzung eingeschränkt werden, dass darauf im Programmheft hingewiesen wurde oder dies im nationalen Gesetz so festgesetzt ist.
  • Der Wasserapport wird vorzugsweise mit wilden Enten durchgeführt; sollte dies nicht möglich sein, sollen Zuchtenten mit einer ähnlichen Erscheinung wie Wildenten verwendet werden.

Art. 6: Teilnahmen und Aufstellung der Nationalteams

  • Jeder teilnehmende Klub muss ein Nationalteam aufstellen, welches gänzlich aus kurzhaarigen Magyar Vizsla besteht und/oder eines, welches gänzlich aus drahthaarigen Magyar Vizsla besteht oder er muss ein gemischtes Nationalteam aufstellen, welches aus beiden Arten besteht. Jedes Team darf maximal aus fünf Hunden bestehen.
  • Auf Antrag kann Personen, die in einem Land wohnen, in dem kein Magyar Vizsla Klub vorhanden ist, eine Teilnahme an der Meisterschaft durch das organisierende Komitee für einen oder mehrere ihrer Hunde gewährt werden, sofern diese die jeweiligen Bedingungen erfüllen. Diese können jedoch nur in der Einzelplatzierung berücksichtig werden. Die Teilnahme wird außerdem durch die einzelne Einteilung begrenzt. Vom organisierenden Komitee wird erwartet, dass es die maximale Anzahl von Hunden, die Länder ohne Magyar Vizsla Klub repräsentieren, deckelt.
  • Es dürfen nur Hunde mit Zuchtbuch oder einem Zuchtbuch ähnlichem Schriftstück, ausgestellt durch einen Vollmitglied-Verband der FCI oder eines Vertragspartners der FCI, zum Wettkampf antreten. Gleiches gilt für Hunde, die mit einem Zuchtbuch oder einem Zuchtbuch ähnlichem Schriftstück, einer Nichtmitglied-Organisation, die außerhalb der FCI agiert aber einen Kooperationsvertrag mit derselben vorweisen können.
  • Hunde müssen mindestens sechs Monate in dem Zuchtbuch oder einem ähnlichen Schriftstück wie dem Zuchtbuch des Landes registriert sein, für das sie starten.
  • Der Hundehalter muss Staatsbürger des Landes sein oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis über mindestens 12 Monate innerhalb des Landes vorweisen können, für das er antritt.
  • Der Hundeführer, Amateur oder Profi, kann eine andere Staatszugehörigkeit als das Team haben für das er startet. Er kann jedoch nur für ein Land antreten.
  • Die teilnehmenden Nationalmannschaften werden von einem Mannschaftskapitän begleitet, der durch den jeweiligen Klub schriftlich dazu ernannt wurde, das Land zu repräsentieren und das Team während der Veranstaltung zu leiten.
  • Mannschaftskapitäne haben während des Field Trials das Recht, den Lauf eines Hundes aus ihrem Team zu begleiten.

Art. 7: Anmeldung

  • Jeder teilnehmende Klub muss den organisierenden Klub bis spätestens drei Monate vor der Veranstaltung über sein Vorhaben, am Wettkampf teilnehmen zu wollen, informieren.
  • Die genaue Aufstellung der Nationalteams inkl. dem Kapitän muss bis spätestens 10 Tage vor Beginn des Wettbewerbs gemeldet werden.
  • Nach dem oben genannten Abgabetermin werden keine weiteren Anmeldungen oder Wechsel mehr akzeptiert.
  • Die Anmeldung erfolgt formal den Vorgaben des Organisationskomitees entsprechend und wird dem organisierenden Klug übermittelt. Folgende Informationen sind für die Anmeldung zwingend erforderlich:
    1. Name, Züchter, Geschlecht, Geburtsdatum, Zuchtbuchnummer, Tattoo oder Chipnummer
    2. Name der Elterntiere
    3. Name und Adresse des Halters sowie die Namen des Züchters und des Hundeführers
    4. eine Fotokopie des Nachweises über eine aktuelle gültige Tollwutimpfung
    5. eine Kopie der Ahnentafel

Art. 8: Anmeldegebühr

Die Anmeldegebühr muss unverzüglich jedoch spätestens bis zum morgendlichen Treffpunkt am ersten Veranstaltungstag gezahlt werden.

Art. 9: Aufteilung der Hunde, Richter und Felder

  • Für die Field Trials wird die Gruppenaufteilung der Gespanne am Abend vor dem ersten Veranstaltungstag festgelegt und liegt im Ermessen des organisierenden Klubs, im Rahmen der Bestimmungen, die oben bereits genannt wurden.
  • Jede Gruppe umfasst dabei minimal sechs Gespanne, maximal 14. Um die Zahl der Gruppen festzulegen, muss die Anzahl der Gespanne in jeder Gruppe so nah wie möglich an 14 kommen. Das bedeutet:
    1. weniger als 15 Gespanne = eine Gruppe
    2. mehr als 14 und weniger als 29 Gespanne = zwei Gruppen
    3. mehr als 28 und weniger als 43 Gespanne = drei Gruppen

etc.

  • Sofern ein Hundeführer mehrere Hunde führt, darf dieser auf nicht mehr als 2 Gruppen verteilt werden.
  • Gespanne des selben Teams sollen so gleichmäßig wie möglich auf die unterschiedlichen Gruppen verteilt werden.
  • Die Gruppenaufteilung der Gespanne bleibt über die beiden Tage des Field Trials gleich.
  • Die Reihenfolge innerhalb der Gruppe wird am Abend vor den Field Trials ausgelost. Die Mannschaftskapitäne und die Hundeführer dürfen bei der Auslosung zugegen sein.
  • Die Richtergruppen für die unterschiedlichen Gruppen, deren Mitglieder zwingend notwendig unterschiedliche Nationalitäten haben, werden ebenso wie die den Gruppen zugeteilten Felder am Abend vor dem ersten Wettkampftag durch den organisieren Klub festgelegt.
  • Um jeder Gruppe zu ermöglichen, von unterschiedlichen Richtern auf unterschiedlichen Feldern gerichtet zu werden, werden die Felder und die Richter ebenso wie die Reihenfolge innerhalb der Gruppe für den zweiten Tag des Field Trial umgekehrt. Bei mehr als zwei Gruppen entscheidet das Los über die Feldaufteilung.

Art. 10: Die Richter

  • Die Richter für die Field Trials, den Wasserapport und die Zuchtschau werden vom organisierenden Klub ernannt.
  • Pro Gruppe werden zwei Richter unterschiedlicher Nationalität eingesetzt.
  • Für den Wasserapport werden zwei Richter unterschiedlicher Nationalität ernannt
  • Ein Richter – vorzugsweise ein spezieller Magyar Vizsla Richter oder zumindest ein qualifizierter Jagdhunde-Richter – richtet die Zuchtschau.
  • Im Falle einer kurzfristigen Absage eines Richters, kann allein das organisierende Komitee entscheiden, ob ein anderer, erreichbarer Richter bestimmt oder in einer oder mehrerer der erforderlichen Disziplinen von oben mit weniger als zwei oder drei Richtern fortgefahren wird.
  • Die Field Trials sowie der Wasserapport dürfen nur von qualifizierten Feldrichtern für kontinentale Vorstehhunde gerichtet werden. Auch die Zuchtschau darf nur von speziellen Magyar Vizsla Richtern oder speziellen Jagdhunderichtern, die für internationalen Hundeschauen zugelassen sind, gerichtet werden. Alle Richter müssen anerkannte Richter des Landes ihres rechtmäßigen Aufenthaltsortes, ebenso wie bei der FCI gelistet sein.
  • Jeder Entscheidungslauf für das CACIT oder die europäische Field Trial Meisterschaft muss von drei Richtern gerichtet werden. Der Richterobmann für die Entscheidungsläufe wird, ohne Rücksichtnahme auf die miteinander konkurrierenden Nationen, vorweg durch das organisierende Komitee ernannt. Die anderen beiden Richter werden vorzugsweise aus anderen Nationalitäten gelost.
  • Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Richter werden durch das organisierende Komitee getragen. Die Reisekosten tragen die Richter selbst.

Art. 11: Offizielle Schützen

  • Der organisierende Klub ernennt offizielle Schützen, die in der Feldarbeit mit Hunden für die Prüfungen in der Feldarbeit und dem Wasserapport sachkundig sind.
  • Die offiziellen Schützen halten sich bereit und werden nur auf Anordnung der Richters tätig.

Art. 12: Offizielle Revierführer

  • Der organisierende Klub ernennt offizielle Revierführer.
  • Die ortskundigen Revierführer begleiten und führen die Richter und Teilnehmer zu den Flächen/Feldern.
  • Die offiziellen Revierführer halten sich bereit und unterstützen den Richter nach dem Apport.

Art. 13: Das Richten

  • Im Richten von Field Trials, sind die Regularien, welche im Abschnitt „Richtungskriterien“ des Kapitels „Herbst Field Trials“ der offiziellen Regularien der internationalen Field Trials des FCI stehen, vollständig anwendbar.

Im Folgenden wird aus den offiziellen Regelungen und Statuten für internationale Field Trials und internationalen Jagdtests für kontinentale Vorstehhunde Herbst Field Trials zitiert, um diesen Punkt besser zu erläutern.

Art. IV.13

An einen Hund, der keinen vollständigen Punkt an Federwild, bezogen auf Art. IV. 3, errungen hat oder nicht apportiert hat, darf kein Preis vergeben werden. Wenn der Hund keine Möglichkeit hatte, während des Laufs Wild zu apportieren, muss dies auf andere Art und Weise ermöglicht werden, bestenfalls sofort nach seinem Lauf. Hierbei wird ein frischer, toter Vogel zum Apportieren verwendet.

  • Ein Punkt beginnt, wenn ein Hund Wind bekommt, vorsteht und verharrt. Als nächstes zieht der Hund auf Kommando nach und macht das Wild auf Kommando hoch, wobei er beim Abflug des Vogels und beim Schuss am Platz bleibt. Der Punkt wird erst dann vollständig gewährt, wenn der Hundeführer den Hund angeleint hat oder wenn erforderlich der Vogel vom Richter zum Apportieren freigegeben wurde.
  • Ein „leeres“ Vorstehen führt nicht zwangsläufig zum Ausscheiden. Sollte dies jedoch mehrmalig vorkommen, kann der Hund nicht mehr im Exzellent platziert werden und es kann zum Ausschluss führen. Die Entscheidung darüber obliegt den Richtern.
  • Ist ein Nachziehen auf Kommando erforderlich, muss der Hund dies mit Leichtigkeit und ohne zu zögern tun, indem er sich vor dem Hundeführer bewegt und ausschließlich auf letztgenannte Befehle achtet sowie das Wild nicht außer Acht lässt. Ein langes Nachziehen kann unter der Voraussetzung akzeptiert werden, dass die Annäherung bestimmt, zielgerichtet und effektiv ausfällt. Verweigert der Hund das Kommando zum Nachziehen, scheidet er aus.

Kontinentale Vorstehhunde 19

  • Wenn ein Hochmachen des Wildes verlangt wird, muss dies der Hund unmittelbar und direkt und nur auf Kommando des Hundeführers und mit Erlaubnis der Richter tun. Währenddessen muss der Hundeführer selbst an der Stelle bleiben von der aus er das Kommando gegeben hat. Die Ausführung muss bestimmt, zielgerichtet und effektiv sein. Eine Verweigerung des Kommandos zum Hochmachen führt zum Ausscheiden.
  • Das Nachziehen und das befohlene Hochmachen auf Kommando darf nicht mit einem Alleingang des Hundes verwechselt werden, die Beute vor dem Hundeführer zu erlegen.
  • Ein Land darf selbst entscheiden, ob das Annähern auf Kommando oder das Aufjagen auf Kommando als Teil des Field Trials erlaubt ist oder ob beides erlaubt wird.
  • Wenn ein Vogel nicht hochfliegt, obwohl der Hund schon sehr nah bei ihm ist, kann der Richter dem Hundeführer erlauben, den Vogel selbst hochzumachen (sollte es sich um gezüchtete oder ausgesetzte Vögel handeln). Dies muss bei der Richterkonferenz entschieden und den Mannschaftskapitänen mitgeteilt werden.
  • Die Prüfung im Wasserapport findet unter der Verwendung von toten Enten in tiefem Wasser statt. Es sollten vorzugsweise wilde Enten verwendet werden; in Ermangelung solcher sollen gezüchtete Enten von ähnlicher Erscheinung wie Wildenten verwendet werden. Das Wasser muss tief genug sein, damit die Hunde darin schwimmen können.

Das Wild wird für den Hund sichtig geschossen. Daraufhin wird der Hund auf Kommando des Hundeführers auf Anweisung der Richter geschickt. Während des Apports muss der Hundeführer auf der Position verbleiben, von der aus das Kommando abgegeben wurde. Der Hund übergibt ihm dort das Wild in die Hand.

 

Der Apport wird folgendermaßen bewertet:

ungenügend (insufficient):   für Hunde, die das Wild nicht aus dem Wasser heraus auf Land apportieren

gut (good):     für Hunde, die das Wild zwar aus dem Wasser apportieren, dies aber mit einigen Fehlern ausführen

ausgezeichnet (excellent):    für Hunde, die während des Schusses ruhig am Platz bleiben und das Wild korrekt apportieren.

  • Für die Zuchtschau wird die neueste Fassung der Bewertungsbestimmungen, welche in Kapitel 6 der FCI Ausstellungsregularien für Hunde zu finden sind, welche in Übereinstimmung mit den FCI Standards für kurzhaarige und drahthaarige Magyar Vizsla stehen, angewandt.

Art. 14: Klassifizierung und Auflistung der Gewinner

  • Um allgemeine Bewertungsrichtlinien für die individuellen und teambezogenen Titel festzulegen, werden die Punkte gemäß der folgenden Aufteilung an die Wettkämpfer vergeben, wenn diese alle Disziplinen absolviert haben:

Field Trials:

CACIT…………………………………………………….            12 Punkte
RCACIT………………………………………………….            11 Punkte
CACT……………………………………………            10 Punkte
RCACT………………………………………….              9 Punkte
EXZELLENT 1………………………………….             8 Punkte
EXZELLENT ungeachtet der Platzierung…….             7 Punkte
SEHR GUT 1…………………………………………..          6 Punkte
SEHR GUT ungeachtet der Platzierung………           5 Punkte
CQN ………………………………………………………              3 Punkte
GUT ………………………………………………………              2 Punkte

Prüfung im Wasserapport

EXZELLENT ……………………………………            4 Punkte
GUT ……………………………………………..              2 Punkte
UNGENÜGEND ………………………………………     0 Punkte

Punkte für die Zuchtschau in der Einzelwertung

EXZELLENT ……………………………………………           4 Punkte
SEHR GUT ……………………………………………..         3 Punkte
GUT ……………………………………………………….              2 Punkte
GENÜGEND ……………………………………………           1 Punkt

Für die Teamwertung werden die Ergebnisse der einzelnen Teilnehmer in Bezug auf die Zuchtschau zusammengezählt und dem Team wird der Durchschnitt aller von ihnen erreichten Punkte zugesprochen.

  • Die Platzierungen ergeben sich aus den Punkten der vier besten Gespanne jedes Teams in den beiden Field Trials, der Prüfung im Wasserapport und der Zuchtschau gemäß der Punkteverteilung von oben.
  • a) Der Einzeltitel „Gewinner der Europäischen Field Trial Meisterschaft für Kurzhaar-
    Magyar Vizsla“ sowie der Einzeltitel „Gewinner der Europäischen Field Trial Meis-
    terschaft für Drahthaar-Magyar Vizsla“ wird an den bestplatzierten Hund der jewei-
    ligen Rasse vergeben.
  1. b) Die Titel dürfen nur an die Teilnehmer verteilt werden, die mindestens ein „exzellent“ oder zwei „sehr gut“ für die Arbeit im Feld, ein „gut“ für den Wasserapport und ein „sehr gut“ in der Zuchtschau erhalten haben.
  2. c) Im Falle eines Gleichstands in der Einzelwertung muss ein Entscheidungslauf zwischen den beiden Spitzenplatzierten jeder Rasse stattfinden.
  • Die Teamplatzierungen ergeben sich aus der Summe der vier besten Hunde eines Teams in den beiden Field Trials, der Prüfung im Wasserapport und der Zuchtschau gemäß der Punkteverteilung von oben.
  • a) Der Titel „Bestes Team der Europäischen Field Trial Meisterschaft für Magyar Vi-
    zsla“ wird dem bestplatzierten Team zugesprochen.
  1. b) Im Falle eines Gleichstands wird zunächst das Team mit der größten Anzahl an Einzelplatzierungen in den Field Trials bedacht; wenn nötig, wird ein Ranking der Teams mit der höchsten Punktzahl im ersten, zweiten, dritten, vierten und fünften Lauf jedes Teams erstellt.
  • a) Die Trophäe, die 2014 durch den Präsidenten des Österreichischen Vizsla Klub
    überreicht wurde, dürfen der Einzelgewinner und das Gewinnerteam der Euro-
    päischen Magyar Vizsla Field Trial Meisterschaft für ein Jahr behalten.
  1. b) Einzel- und Teampreise werden durch den organisierenden Klub zur Verfügung gestellt.
  • Der organisierende Klub überstellt in den auf die Veranstaltung folgenden Monaten die Ergebnisse der Meisterschaft den offiziellen Repräsentanten der teilnehmenden Klubs.

Art. 15: Streitsachen

  • Die Entscheidungen und Bewertungen der Richter sind endgültig und können nicht angefochten werden.
  • Mit der Teilnahme an der Meisterschaft stimmen die Teilnehmer den Bedingungen der FCI-Regelungen, den Vorschriften der Europäischen Magyar Vizsla Field Trial Meisterschaft und dem Programm des organisierenden Klubs zu.
  • Jedwede Beschwerden gegen die Durchsetzung der Vorschriften müssen in schriftlicher Form (und in englischer Sprache) zusammen mit einer vom Organisationskommitee festgesetzten Beschwerdegebühr durch den Mannschaftskapitän entweder an den Sekretär oder den Präsidenten des organisierenden Komitees übermittelt werden;
  • Beschwerden werden etwa innerhalb eines halben Tages durch einen Ausschuss von drei ernannten Personen des organisierenden Komitees geklärt. Der Ausschuss kommt so schnell wie möglich innerhalb der nächsten vier Stunden nach Übermittlung der Beschwerde zu einer Entscheidung.
  • Wenn die Beschwerde begründet ist, wird die Beschwerdegebühr zurückgegeben. Andernfalls wir die Gebühr vom organisierenden Klub einbehalten.
  • Es werden keinerlei Ergebnisse veröffentlicht, bevor nicht alle Ergebnisse finalisiert sind.

Art. 16: letzte Bestimmungen

  • Alle Änderungen, die nach der Ratifizierung durch die FCI Kommission der kontinentalen Jagdhunde beantragt werden, müssen dieser Kommission vorgelegt werden und treten erst nach Ratifizierung der besagten Änderungen durch die Kommission in Kraft.
  • Oben genanntes Reglement darf der organisierende Klub nur aufgrund der Landesgesetze abändern, sofern dies nicht den FCI-Regeln widerspricht und sofern diese Änderungen vorab angekündigt wurden.
  • Im Falle einer strittigen Interpretation des Textes wird allein das englische Reglement als Nachweis verwendet.